Aufnahmeantrag für das Qualitätsnetzwerk Bauen der LEA e.V.

Angaben zum Unternehmen
Ansprechperson
weitere Angaben
Der Jahresbeitrag ist abhängig von der Mitarbeitendenzahl. Innungsbetriebe erhalten 20% Rabatt.
Jahresbeitrag und Unternehmensgröße *
Wir haben die <a href="https://t1p.de/0tzuc">Leitlinie Handwerk von Zukunft Altbau</a> unterzeichnet *
Mit Übersendung dieses Antrags an die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. beantrage ich die Mitgliedschaft im Qualitätsnetzwerk Bauen („QNB“). *
Mir ist bekannt, dass die Aufnahme erst nach erfolgreicher Prüfung durch die LEA e.V. erfolgt *
Mir ist bekannt, dass die Aufnahme als Mitglied von verschiedenen im Mitgliedervertrag aufgeführten Voraussetzungen abhängt, die von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. geprüft werden, und dass das o.g. genannte Unternehmen erst nach ausdrücklicher Bestätigung als Mitglied in das QNB aufgenommen wird.
Datenschutz
Ich stimme der Datenschutzverordnung zu *
Ich bestätige, dass ich diesen Abschnitt zu den datenschutzrechtlichen Hinweisen zur Kenntnis genommen habe.
1. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. nimmt für sich die folgenden relevanten Daten aller Mitglieder des QNB in das eigene CRM-System auf:
- Telefonnummern/E-Mailadresse des Partners, der gesetzlichen Vertreter und der Ansprechpartner:innen
- Beitritts- und ggf. Austrittsdatum
2. Sonstige Informationen, wenn und soweit sie zur Erfüllung des Zweckes des QNB erforderlich sind. Hierunter fallen u.a. die seitens des Mitglieds durchgeführten Projekte, Speicherung der Fortbildungsnachweise und erbrachten Fortbildungen.
3. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
4. Nur die Geschäftsführung der LEA e.V. sowie die Personen, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erforderlich ist, erhalten Zugriff auf die jeweils für die Ausübung ihrer Funktion erforderlichen Daten.
5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im QNB werden die persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Buchhaltung, d.h. Mitgliedsbeiträge, usw., betreffen. Entsprechende Daten werden entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt.
6. Die LEA e.V. darf die Daten des Partners an Dritte zu den nachfolgenden Zwecken und Bedingungen weiterleiten, wenn:
- das Mitglied nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat.
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereines oder die eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Mitglieds oder die einer anderen betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lt. b DSGVO für die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.